Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott und den Menschen, von dem
Willen beseelt, als gleichberechtigtes Glied in einem vereinten Europa dem
Frieden der Welt zu dienen, hat sich das Deutsche Volk kraft seiner verfassungsgebenden
Gewalt dieses Grundgesetz gegeben.
Die Deutschen in den Ländern Baden-Württemberg,
Bayern, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern,
Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen,
Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen haben in freier Selbstbestimmung
die Einheit und Freiheit Deutschlands vollendet. Damit gilt dieses Grundgesetz
für das gesamte Deutsche Volk.